Ingenieurverträge (ab 2018)
Seit dem 01.01.2018 ist das neue Bauvertragsrecht in Kraft. Deshalb war es erforderlich, die bisherigen Verträge an die Neuregelungen anzupassen. Erstmals hat der Gesetzgeber Regelungen für Architekten- und Ingenieurverträge in das Werkvertragsrecht aufgenommen. Die Neuregelungen sind stark vom europäischen Verbraucherschutzrecht geprägt. Die nachstehenden Hinweise sind in der Neufassung der Musterverträge berücksichtigt.
Die Vertragsentwürfe sind als allgemeine Orientierungshilfen und Muster gedacht und könnten Anpassungen erfordern, um den aktuellen rechtlichen Vorschriften und Ihren individuellen Bedingungen gerecht zu werden.
- Vertrag_ueber_Ingenieurleistungen.docx (28,5 KiB)
- Anlage_1_a__Zielfindungsphase.docx (18,4 KiB)
- Anlage_1_b__Leistungsbeschreibung.docx (15,8 KiB)
- Anlage_2_Vertragliche_Leistungen_-_Ingenieurbauwerk_-.docx (20,3 KiB)
- Anlage_3_Allgemeine_Vertragsbestimmungen_zum_Ingenieurvertrag.docx (28,2 KiB)
- Anlage_4_Musterschreiben_an_den_AG.docx (18,5 KiB)
- Anlage_5_Das_Honorar_und_seine_Grundlagen_Pauschalhonorarvereinbarung.docx (24,6 KiB)
- Anlage_6_Besondere_und_sonstige_Leitungen____3_HOAI_Objektbetreuung.docx (17,6 KiB)
- Anlage_7_Terminplan.docx (12,5 KiB)
- Anlage_8_Gutachten_und_sonstige_Unterlagen.docx (15,2 KiB)
- Anlage_9_Zahlungsplan.docx (18,4 KiB)
- Anlage_10_Berechnungstabelle.docx (14,8 KiB)
- Antrag FM.pdf (141,6 KiB)
Muster-Widerrufsbelehrung für Sachverständigenverträge bei Fernabsatzverträgen
Honorarrechner HOAI
AHO-Stundensatzrechner
Der AHO verschafft sich jährlich im Zuge der Umfrage „Wirtschaftliche Lage der Ingenieure und Architekten“ einen Überblick über die derzeitige Ertragssituation der Büros. Mit dieser Umfrage werden auch die Gemeinkostenfaktoren nach Bürogrößen geordnet, ermittelt.
Vordrucke Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
Aufgrund der geänderten Landesbauordnung wurden die entsprechenden Vordrucke an die neue Rechtslage angepasst bzw. neue Vordrucke (Erklärungen zur Standsicherheit, Wärmeschutz, Schallschutz und zur Bauausführung) aufgenommen.
Die aktuellen Vordrucke finden Sie zu Ihrer Information auf der Internet-Seite des Finanzministeriums unter folgendem Link: http://fm.rlp.de/de/themen/bauen-und-wohnen/baurecht-und-bautechnik/vordrucke/.
Ihr Ansprechpartner in der Geschäftsstelle:

Stellvertretender Geschäftsführer | Justiziar
RA Sebastian Stujke (Syndikusrechtsanwalt)
T: 06131/95986-17
E: stujke@ing-rlp.de
Sprechzeiten: nach Vereinbarung